26.05.2021 - 8.1 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebau...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Gemeinde beschließt einstimmig folgende Änderung:

Die Festsetzung der Dachgestaltung wird wie folgt geregelt:

Das Walmdach sowie das versetzte Satteldach werden nicht zugelassen.

Die Dachneigung beträgt 43-50 Grad

 

Reduzieren

Beschluss:

 

1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 6 „OT Kalsow“ wurden von den Bürgern keine Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Gemeindevertretung geprüft.

Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange das Ergebnis mitzuteilen.

 

3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung – PlanzV) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58), der Landesbauordnung M-V (LBauO M- V) vom 15.10.2015 (GVOBI. M- V S. 344) - einschließlich aller zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses rechtkräftigen Änderungen, beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 6 „OT Kalsow“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

 

4. Die Begründung wird gebilligt.

 

Ergänzend wird die Festsetzung der Dachgestaltung wie folgt geregelt:

Das Walmdach sowie das versetzte Satteldach werden nicht zugelassen.

Die Dachneigung beträgt 43-50 Grad

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Anz. stimmber.

Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

8

0

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage