09.03.2021 - 7.5 Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister übergibt der leitenden Verwaltungsbeamtin das Wort. Frau Lange erläutert die Beschlussvorlage. Sie empfiehlt, den 1. Absatz zu streichen und die Möglichkeit von Videokonferenzen den Ausschüssen vorzuhalten. Nach Abwägung und Diskussion folgen die Gemeindevertreter diesem Vorschlag.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blowatz beschließt, dass

  1. gemäß §2 Abs.1 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie in den Sitzungen der Gemeindevertretung eine unmittelbare Anwesenheit der Öffentlichkeit im Sitzungsraum unterbleiben kann und die Sitzungen stattdessen zeitgleich in Bild und Ton in einen öffentlichen allgemein zugänglichen Raum in der Gemeinde Blowatz oder über allgemein zugängliche Netze übertragen werden. Es gelten die weiteren Voraussetzungen von §2 Abs. 1 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie.
  2. gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie die Sitzungen der Gemeindevertretung sowie dessen Ausschüsse ohne gleichzeitige Anwesenheit der Teilnehmenden im Sitzungsraum durchgeführt werden können und stattdessen die Teilnehmenden durch eine synchrone Übertragung von Bild und Ton miteinander verbunden sind (Videokonferenz). Es gelten die weiteren Voraussetzungen von §2 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie.

 

Die konkreten Maßnahmen werden vom Bürgermeister bzw. den jeweiligen Ausschussvorsitzenden in Abstimmung mit der Verwaltung festgelegt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anz. stimmber.

Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage