09.03.2021 - 7.4 Annahme von Spenden

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Blowatz beschließt nach § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Annahme und Verwendung der folgenden Spenden:

 

Jagdgenossenschaft Blowatz, Robertsdorf 38, 23974 Blowatz OT Robertsdorf

2.000,00 € - Schule Dreveskirchen - Waldlehrpfad

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anz. stimmber.

Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

0

0