14.04.2021 - 5 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Herr Gerald Schleiermacher möchte Informationen zu der öffentlichen Beschlussvorlage unter TOP 7.1 erhalten. Er ist direkter Nachbar. In der Bauvoranfrage soll seiner Meinung nach aus Gartenland Bauland werden. Frau Lockowand als Protokollantin der Sitzung und gleichzeitig Mitarbeiterin des Bauamtes erläutert hierzu, dass eine Wohnbebauung auf diesem Grundstück grundsätzlich zulässig ist gemäß § 34 BauGB – Erschließung gesichert, typische Baulücke, „Einfügegebot“ wird gewahrt usw). Eine abschließende Entscheidung trifft jedoch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg. Hier handelt es sich erst einmal um die Bauvoranfrage, es ist noch nicht der Bauantrag.

Weiterhin gibt Herr Schleiermacher zu bedenken, dass zwischen seinem Grundstück und dem Grundstück der vorliegenden Bauvoranfrage ein großer Höhenunterschied des Geländeniveaus seit vielen Jahren besteht. Herr Schleiermacher befürchtet, dass bei den zukünftigen Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück Teile seines Grundstücks abrutschen. Er fragt nach der Pflicht der Hangsicherung.

Auch durch das anfallende Regenwasser befürchtet Herr Schleiermacher ein Problem für beide Parteien, da sein Grundstück höher liegt.

Frau Lockowand informiert über die baurechtliche Lage hierzu und verweist auf die Prüfung der späteren Bauantragsunterlagen durch den Landkreis NWM. Dort werden u.a. das Geländeniveau mit Höhenangaben und die Regenentwässerung geprüft.

 

Herr Schleiermacher verlässt den Sitzungsraum.