19.11.2020 - 10.1 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Treumann erläutert die Beschlussvorlage und gibt den Hinweis, dass für den geplanten Neubau des Feuerwehrgebäudes gegebenenfalls auch ein weiteres Grundstück in Frage kommen könnte.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hornstorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zum Kreienbarg“ in Hornstorf. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 2 ha und wird wie folgt begrenzt:

im Norden:  durch den Friedhof und Ackerfläche

im Osten:  durch das Wohngrundstück, Bergstraße1

im Süden:  durch die Bergstraße

im Westen:  durch die Wohngrundstücke, Hauptstraße 2 - 6b

 

Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht in zentraler Lage innerhalb der Ortslage Hornstorf, für:

    - die Errichtung einer Wohnanlage zur Schaffung von seniorengerechten Wohnraum      

    - den Neubau eines Feuerwehrgebäudes

    - den Neubau einer Pflegediensteinrichtung

    - eine ergänzende Eigenheimbebauung

 

2. Der B-Plan soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden.

 

3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Begründung:

Die Gemeinde Hornstorf hat in den vergangenen Jahren mehrere Wohnbauprojekte abgeschlossen. So wurden die Grundstücke am Gärtnerweg in Hornstorf komplett bebaut und für die Erweiterung des Wohngebietes am Gärtnerweg die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Innerhalb von wenigen Wochen haben sich bereits Interessenten gefunden, so dass eine komplette Vermarktung auch dieser Grundstücke in Kürze zu erwarten ist. Zur Deckung der weiteren Nachfrage an Bauplätzen in Hornstorf soll die Gartenanlage zwischen der Bergstraße und dem Friedhof in ein Wohngebiet für Einfamilienwohnhäuser umgewandelt werden. Voraussetzung hierfür ist, die Flächen der Gartenanlage zu beräumen. Da die Gartenanlage städtebaulich gesehen für die Gemeindeentwicklung von nachgeordneter Bedeutung ist, soll der Standort als Baulandpotential der Innenentwicklung dienen.

 

Die Einbeziehung einer angrenzenden brachliegenden Fläche erfolgt unter dem städtebaulichen Aspekt, Bauflächen für den Gemeinbedarf und soziale Einrichtungen bereitzustellen.

Hierzu gehört, den Standort für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes zu nutzen und das Wohnungsangebot für den spezifischen Bedarf älterer und pflegebedürftiger Bürger zu verbessern. Durch die zweckgebundene Bereitstellung eines entsprechenden Wohnungsangebotes soll vermieden werden, dass Einwohner ihr soziales Umfeld verlassen und aus der Gemeinde fortziehen. Neben der Errichtung einer Anlage mit  seniorengerechten Wohnungen ist die Errichtung eines Pflegestützpunktes geplant, um dem Vorsorgebedarf entsprechend alle notwendigen Gesundheitseinrichtungen vor Ort anbieten zu können.

 

Da die Planungsziele ausschließlich der Innenentwicklung des Ortes dienen und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Schutzgüter des Naturschutzes bestehen, wird der B-Plan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Hornstorf ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt, damit wird dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch entsprochen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Anz. stimmber.

Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

11

0

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage