10.11.2020 - 7.4 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Schomann erläutert den Beschluss und äußert seine Bedenken zum Passus der Nachtzeitenregelung. Die Gemeindevertreter diskutieren angeregt und wägen unterschiedliche Handhabungen ab, um sowohl Einwohnern, Naturschutz und Surfern gerecht zu werden.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Passus: „Mit dem Bebauungsplan soll für eine geringe Zahl von Fahrzeugen die Möglichkeit des Parkens auch in der Nachtzeit geschaffen werden.“ zu streichen und eine Zeitbegrenzung in die Begründung des Beschlusses aufzunehmen. Hier verständigen sich die Gemeindevertreter auf: „Im Zeitraum einer Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang ist das Parken nicht gestattet.“

 

Dem Antrag wird 9 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung stattgegeben. Die Begründung im Beschluss wird geändert.

 

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Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blowatz beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 mit der Gebietsbezeichnung „Wassersportstelle Groß Strömkendorf“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Größe von ca. 1,0 ha befindet sich südwestlich der Ortslage Groß Strömkendorf und umfasst das Flurstück 51/69 (teilw.) der Flur 2, Gemarkung Groß Strömkendorf. Die Lage des Geltungsbereiches ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage).

2. Das Planungsziel besteht in der planungsrechtlichen Vorbereitung einer Anlage für die wassersportliche Nutzung, insbesondere für den Surfsport, sowie eines Vereinsgebäudes für den lokalen Surfverein. Geplant ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO).

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

Begründung:

Südwestlich der Ortslage Groß Strömkendorf befindet sich an der Ostsee ein von Surfsportlern genutzter Küstenabschnitt. Die Gemeinde Blowatz beabsichtigt dort die Nutzung für den Wassersport (Surfen und Kitesurfen) planungsrechtlich zu sichern und weiter auszubauen. Neben der wassersportlichen Nutzung sind für die Vereinsmitglieder die Errichtung eines Vereinsgebäudes mit Aufenthaltsraum und sanitären Anlagen vorgesehen. Umfassende Versiegelungen und bauliche Verdichtungen sind nicht Teil der Planungen. Für größere Veranstaltungen (ca. 3 Mal jährlich) ist mit bis zu 70 Fahrzeugen zu rechnen. Im Regelfall ist die Frequentierung durch Fahrzeuge deutlich geringer.

Mit dem Bebauungsplan soll für eine geringe Zahl von Fahrzeugen die Möglichkeit des Parkens auch in der Nachtzeit geschaffen werden.

Im Zeitraum einer Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang ist das Parken nicht gestattet.“

 

Ziel ist es auch unter dem Aspekt des Küstenschutzes die Surfsportler an bestimmten Orten zu bündeln. Durch den geplanten Ausbau an dem vorhandenen Standort soll das i. S. d. Naturschutzes „ungeordnete“ Surfen an unter Naturschutz stehenden Küstenabschnitten unterbunden werden.

 

Der Bebauungsplan Nr. 11 wird nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Blowatz entwickelt. In diesem sind Flächen für Landwirtschaft dargestellt. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Blowatz wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert.

 

Der Gemeinde Blowatz entstehen keine Kosten, sämtliche Kosten werden durch den Wismarer Surfverein e.V. getragen.

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Abstimmungsergebnis:

Anz. stimmber.

Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

9

0

1

 

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Anlagen zur Vorlage