24.09.2020 - 9.1 Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Fläch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Neuburg
- Datum:
- Do, 24.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauplanung/Bauordnung/Bauangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Juliane Lockowand
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuburg beschließt, den Flächennutzungsplan wie folgt zu ändern (6. Änderung):
1. Für den Bereich der ehemaligen Verladestation am Bahnhof Hagebök in südöstlicher Ortsrandlage zwischen der B 105 und der Bahnstrecke der DB AG wird im Flächennutzungsplan eine Baufläche als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO ausgewiesen. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die Dorfstraße
im Westen: durch die Bahnstrecke der DB AG und weiter den Gewerbebetrieb der Firma ATR Landhandel
im Süden: durch die Bahnanlagen der DB AG
im Osten: durch die B 105
2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbestandort Hagebök-Ost“. Planungsziel des B-Planes ist die Schaffung der bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung des Geländes der ehemaligen Verladestation am Bahnhof Hagebök.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Neuburg ist das Plangebiet des B-Planes als Außenbereichsfläche dargestellt. Dem Entwicklungsgebot Rechnung tragend, ist für diesen Bereich eine FNP-Änderung notwendig. Die Darstellung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO entspricht dem städtebaulichen Entwicklungsziel. Durch die Änderung des FNP werden die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmung gebracht.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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öffentlich
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899,2 kB
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