25.08.2020 - 9.6 Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 16...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hornstorf
- Datum:
- Di, 25.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauplanung/Bauordnung/Bauangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Juliane Lockowand
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hornstorf beschließt:
1.Der Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Hornstorf „Freiflächenphotovoltaikanlage an der Bundesautobahn A 14, Bereich Autobahnkreuz Wismar-Ost“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2020 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2020 gebilligt.
2.Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Hornstorf „Freiflächenphoto-voltaikanlage an der Bundesautobahn A 14, Bereich Autobahnkreuz Wismar-Ost“ ist ortsüblich bekannt zu machen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
Begründung:
Der Bebauungsplan ist im Ergebnis des durchgeführten Abwägungsverfahrens gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung und der Genehmigung der im Parallelverfahren vorliegenden 8. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Satzung ortsüblich bekannt zu machen und erlangt damit Rechtskraft.
Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
Ergänzend ist der in Kraft getretene vorhabenbezogene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in das Internet einzustellen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,4 MB
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