25.08.2020 - 9.5 Abwägungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 1...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hornstorf beschließt:

 

1.Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.

 

2.Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

 

Begründung:

Mit Beschluss vom 23.05.2019 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hornstorf den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 16 der Gemeinde Hornstorf „Freiflächenphotovoltaikanlage an der Bundesautobahn A 14, Bereich Autobahnkreuz Wismar – Ost“ beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Entwurf des Bebauungsplans, der Begründung und des Umweltberichts, einschließlich der wesentlichen umweltbezogenen Informationen lagen in der Zeit vom 09.09.2019 bis einschließlich 11.10.2019 zu jedermann Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amt Neuburg während der Dienstzeiten öffentlich aus. Darüber hinaus war die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes möglich. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind in dieser Zeit nicht eingegangen.

Parallel erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Gemeinde vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anz. stimmber.

Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

10

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage