07.07.2020 - 7.7 Erhöhung der landwirtschaftlichen Pacht

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

  

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt auf Grund des beiliegenden Antrages die Erhöhung der landwirtschaftlichen Pacht für alle bestehenden landwirtschaftlichen Pachtverträge der Gemeinde auf 7,50 €/Bodenpunkt (BP) für Ackerland (aktuell 6,50 €/BP) und 4,30 €/BP für Grünland (aktuell 3,30 €/BP) zum 01.10.2020. Der HFA hat den Antrag bereits beraten, gibt aber keine Empfehlung. Angestrebt wird dasselbe Pachtniveau wie in der Gemeinde Boiensdorf.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anz. stimmber.

Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

7

0

0

 

 

Vor Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung:

 

Die beiden anwesenden Einwohner werden gebeten, vorübergehend den Sitzungssaal zu verlassen, da zwischen ihnen und der Gemeinde noch Klärungsbedarf hinsichtlich eines noch nicht bebauten, aber mit Bauverpflichtung unterlegtem Grundstück in Groß Strömkendorf, Rericer Weg besteht.

 

Der Bürgermeister informiert die Gemeindevertreter über den derzeitigen Sachstand und weist auf die Dringlichkeit hin. Lt. Kaufvertrag vom 13.03.2018 wurde die Bebauungsfrist auf den 06.06.2019 gesetzt, am 10.12.2018 wurde diese auf Antrag auf den 01.03.2020 verlängert. Ein Antrag auf eine weitere Verlängerung bis 01.03.2021 ist vorliegend. Zum 01.09.2020 besteht die Möglichkeit der Rückübertragung an die Gemeinde.

Bei den der Sitzung anwesenden Einwohner handelt es sich um den Grundstückseigentümer und einem potentiellen Käufer. Beide haben unterschiedliche Kaufpreisvorstellungen.

Die Gemeindevertreter hören sich getrennt voneinander deren Anliegen an.

 

Fazit: Dem derzeitigen Grundstückseigentümer wird die Möglichkeit eingeräumt, bis Stichtag 31.08.2020 / 12:00 Uhr einen notariellen Vorvertrag über den Verkauf des unbebauten Grundstückes dem Amt vorzulegen. Ist dieses bis dato nicht erfolgt, wird der Vertrag rückabgewickelt und das Grundstück der Gemeinde rückübertragen. Danach kann die Gemeinde dieses Grundstück weiterveräußern.

 

A: Zur nächsten Gemeindevertretersitzung am 01.09.2020 entsprechende Vorlagen / Tischvorlagen vorbereiten, damit es zu keinen weiteren Verzögerungen kommt.

 

20:10 Uhr - Ende der öffentlichen Sitzung; die Einwohner verlassen den Sitzungssaal