12.05.2020 - 7.3 Satzung der Gemeinde Blowatz über die Festsetzu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schomann erklärt den Vorgang und verweist auf den bereits erfolgten Beschluss in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Zudem gibt er zu bedenken, dass alle anderen Gemeinden die Erhöhung bereits beschlossen haben. Er bestätigt aufgrund der derzeitigen Lage infolge Corona aus sozialer Sicht durchaus Vorbehalte / Bedenken zu haben. Dies müsse aber aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde heute und in Zukunft unberücksichtigt bleiben. Es geht hier um finanzielle Mittel in beträchtlicher Höhe. Herr Kauert stimmt zu und verweist auf die bereits geführte Diskussion beim letzten Haupt- und Finanzausschuss.

Herr Schiller fragt nach, ob die Entscheidung ausgesetzt werden kann. Herr Schomann ver-neint dies und verweist auf Ende Juni. Bis dahin müssen die Steuerbescheide verschickt sein.  

Herr Frank sieht keine Probleme mit der Erhöhung der Hebesätze trotz Corona und verweist auf den immer größer werdenden Bedarf zur Unterhaltung der Gemeindeinfrastruktur und die damit verbundene Kostensteigerung. 

 

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Beschluss:

 

Der Erhebung einer Hebesatzsatzung für die Grundsteuer A, Grundsteuer B und die Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr ab 2020 wird zugestimmt.

 

Im Orientierungserlass des Innenministeriums M-V vom 30.10.2019 wurden folgende Nivellierungshebesätze festgelegt:

Grundsteuer A: 323% (Erhöhung um ca. 2.100 €/ Vorjahr 307%)

Grundsteuer B: 427% (Erhöhung um ca. 7.300 €/ Vorjahr 396%)

Gewerbesteuer: 381% (Erhöhung um ca. 7.300 €/ Vorjahr 348%)

 

Diese Hebesätze werden bei den Berechnungen zur Steuerkraft einschließlich bis zum Jahr 2023 Berücksichtigung finden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anz. stimmber.

Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

7

0

2

 

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Anlagen zur Vorlage