13.05.2020 - 7.1 Satzung der Gemeinde Krusenhagen über die Fests...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Krusenhagen
- Datum:
- Mi., 13.05.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Steuern und Abgaben
- Bearbeiter:
- Ivonne Babenschneider
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung Krusenhagen berät über das Erheben einer Hebesatzsatzung für die Grundsteuer A, Grundsteuer B und die Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr ab 2020.
Im Orientierungserlass des Innenministeriums M-V vom 30.10.2019 wurden folgende Nivellierungshebesätze festgelegt:
Grundsteuer A: 323% (Vorjahr 307%)
Grundsteuer B: 427% (Vorjahr 396%)
Gewerbesteuer: 381% (Vorjahr 348%)
Eine rege Diskussion entsteht. Herr Dr. Abendroth empfindet den Orientierungserlass des Innenministeriums als „Erpressung“ der Gemeinde. Auch Herr Plieth ist der Meinung, dass die Gemeinden genötigt werden, er lehnt die Erhöhung der Hebesätze ab.
Herr Lange erläutert den Beschlussvorschlag. Der Bürgermeister und Herr Baumgärtel weisen noch einmal darauf hin, im Sinne der Gemeinde zu entscheiden.
Auf Vorschlag von Herrn Plieth wird folgende Anpassung der Hebesätze vorgeschlagen:
Grundsteuer A: Erhöhung um 8% auf 315%
Grundsteuer B: Erhöhung um 15% auf 410%
Gewerbesteuer: Erhöhung um 17% auf 365%
A Amt: Bitte eine Übersicht und Informationen zur Berechnung/Zusammensetzung der Schlüsselzuweisungen an die Gemeinde Krusenhagen der letzten Jahre.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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251,3 kB
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