26.11.2019 - 11.9 Verzicht auf die Erstellung eines kommunalen Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Schomann erklärt, warum verzichtet werden kann.

Grund: Die Gemeinde führt keine eigenen Tochtergesellschaften bzw. unterhält nur verhältnismäßig kleine Beteiligungen.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blowatz beschließt gemäß § 176 der Kommunalverfassung M-V auf die Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses gemäß § 61 Kommunalverfassung M-V zu verzichten.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Anz. stimmber.

Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

10

0

0

 

Frau Rehwald-Bauer, Frau Erpen, Herr Harder und 5 Einwohner / Gäste verlassen um 20:40 Uhr die Sitzung.

 

Online-Version dieser Seite: https://neuburg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=3186&selfaction=print