11.12.2024 - 9.1 Satzung der Gemeinde Blowatz über die Festsetzu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Blowatz
- Datum:
- Mi., 11.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Steuern und Abgaben
- Bearbeiter:
- Claudia Ziehl
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt und geht auf die Chronologie der Gesetzesgebung ein.
2018 fiel der Regierung auf, Hebesätze müssen geändert werden / verfassungswidrig
2019 wurde ein neues Gesetz erlassen
2023 mussten alle Immobilienbesitzer ihre Immobilien neu bewerten lassen / in 3 Monaten – danach Verlängerung um weitere 3 Monate
erste Stimmen wurden laut, dass es zu einer ungerechten Umverteilung des Geldes kommt
Nov 2024 wurden neue Hebesätze bekannt gegeben
Umsetzung bis 31.12.24, da danach die Verordnung ausläuft
Daher ist ein neuer Beschluss zwingend nötig, um Geld vom Land zubekommen.
Die neue VO ist bis 31.12.2030 befristet.
Herr Schmidt berichtet, dass er im Vorfeld andere Gemeindevertretersitzungen und Versammlungen benachbarter Gemeinden besucht hat.
Er verdeutlicht an Tabellen und Zahlen, dass die Gemeinde nach dem Beschluss nicht besser oder schlechter dasteht, nur für den einzelnen Einwohner können/werden sich sowohl positive als auch negative Änderungen ergeben.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Gemeinde die Hebesätze jährlich zum 30.06. ändern kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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253,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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187,7 kB
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