11.12.2024 - 9.1 Satzung der Gemeinde Blowatz über die Festsetzu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt und geht auf die Chronologie der Gesetzesgebung ein.

2018 fiel der Regierung auf, Hebesätze müssen geändert werden / verfassungswidrig

2019 wurde ein neues Gesetz erlassen

2023 mussten alle Immobilienbesitzer ihre Immobilien neu bewerten lassen / in 3 Monaten – danach Verlängerung um weitere 3 Monate

erste Stimmen wurden laut, dass es zu einer ungerechten Umverteilung des Geldes kommt

Nov 2024 wurden neue Hebesätze bekannt gegeben

Umsetzung bis 31.12.24, da danach die Verordnung ausläuft

Daher ist ein neuer Beschluss zwingend nötig, um Geld vom Land zubekommen.

Die neue VO ist bis 31.12.2030 befristet.

 

Herr Schmidt berichtet, dass er im Vorfeld andere Gemeindevertretersitzungen und Versammlungen benachbarter Gemeinden besucht hat.

Er verdeutlicht an Tabellen und Zahlen, dass die Gemeinde nach dem Beschluss nicht besser oder schlechter dasteht, nur für den einzelnen Einwohner können/werden sich sowohl positive als auch negative Änderungen ergeben.

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Gemeinde die Hebesätze jährlich zum 30.06. ändern kann.

 

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Gemeinde Blowatz (Hebesatzsatzung) zum 01.01.2025.

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Abstimmungsergebnis:

Anz. stimmber.

Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://neuburg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=22932&selfaction=print