14.09.2023 - 7.1 Beschluss zur Übernahme der Koordinierung und d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister informiert über den Sachverhalt:

Am 16. August 2023 hat das Bundeskabinett dem Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) zugestimmt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Länder verpflichtet werden bis zum Ablauf folgender Fristen für die Durchführung einer flächendeckenden WP zu sorgen:

bis 30.06.28 für alle Gemeindegebiete mit < 100.000 Einwohnende (vorher: 31. Dezember 2028)

Mit dem neuen Förderschwerpunkt wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe DienstleisterInnen gefördert. Der Zweckverband Wismar fungiert hierbei als Koordinationsstelle, die Konzepte zur kommunalen Wärmeplanung werden durch externe Ingenieurbüros erstellt.

Für Unterstützung bei der Umsetzung hält das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) noch bis Jahresende attraktive Förderbedingungen und -quoten von 90 bis 100 Prozent bereit. Ab Januar 2024 sinken die Förderquoten auf 60 Prozent ab.

Mithilfe der Wärmeplanung wird der zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune ermittelt und mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt.

Die Erstellung eines Konzepts zur kommunalen Wärmeplanung folgt dabei dem folgenden Ablauf:

Potenzialanalyse durch Ermittlung von Quellen und Senken - Akteursbeteiligung mit dem Fokus auf Bürger sowie potenzielle Betreiber (Genossenschaften/Bürgerbeteiligung) - technische (Vor-) Planung unter Beachtung der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit

Sollte die Übernahme der Leistungen für die Gemeinde Blowatz durch den Zweckverband gewünscht sein, so hat diesem der Beschluss bis zum 30.09.2023 vorzuliegen.

 

Über die Zielstellung sowie die zu erwartenden Inhalte und die Erwartung an eine kommunale Wärmeplanung wird rege diskutiert.

Herr Frank informiert, dass der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt sich in seiner Sitzung am 29.08.2023 aufgrund der nicht benannten zu erwartenden Kosten für die Gemeinde Blowatz gegen die Beauftragung des Zweckverbandes ausgesprochen hat. Auch durch die Anwesenden wird dieser Umstand kritisiert. Die Gemeindevertretung ist sich im Klaren, dass die entstehenden Kosten zu tragen sind, da bei einer Verzögerung in den folgenden mit Mehrkosten zu rechnen ist.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blowatz beauftragt den Zweckverband Wismar, die kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Blowatz zu koordinieren und zu betreuen sowie insbesondere als ersten Schritt, federführend einen Wärmeplan zu erstellen und die dafür notwendigen Fördermittel über die ZUG gGmbH im Jahr 2023 zu beantragen. Hierzu wird die Gemeinde Blowatz mit dem Zweckverband Wismar einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag zur Koordination/Betreuung/Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung abschließen. Entstehende Kosten, aufgrund des Mehraufwandes, sind durch die Gemeinde Blowatz an den Zweckverband Wismar zu erstatten, wobei angestrebt ist, die Kosten nach Einwohnerschlüssel auf alle Gemeinden, die einen entsprechenden Auftrag erteilen, umzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anz. stimmber.

Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

6

1

1

 

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Anlagen zur Vorlage