26.04.2022 - 7.6 Bauantrag: Neubau Einfamilienwohnhaus ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeinde den Antrag auf isolierte Abweichung von der Festsetzung zu versagen, da der Antragsteller das Baufenster überschreitet.

 

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Beschluss:

 

Zum Bauantrag – Neubau eines Einfamilienwohnhauses hier: Antrag auf isolierte Abweichung (eigentlich Befreiung!) von der Festsetzung „Baugrenze“ des B-Planes Nr. 3 „Groß Strömkendorf Süd-West“ (1. Änderung) auf dem Flurstück 51/61 der Flur 2, Gemarkung Groß Strömkendorf wird das Einvernehmen versagt.

 

Begründung:

Es handelt sich bei diesem Antrag auf isolierte Abweichung nicht nur um eine „geringfügige Abweichung“, sondern um eine vollständige Befreiung von der Festsetzung. Die Baugrenze wird fast zu 100 % überschritten. Die Flucht zu den beiden Nachbarwohngebäuden ist auch nicht annähernd angenommen.

Die Planung muss überarbeitet werden und sollte die Festsetzungen des B-Planes – auch die Baugrenze- einhalten. Dies ist planerisch machbar, da keine Firstrichtung vorgegeben ist und Nebengebäude auch im hinteren Bereich geplant werden können.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anz. stimmber.

Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://neuburg.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=13209&selfaction=print