16.09.2021 - 9.2 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller, bab Planungsbüro erläutert den Abwägungs-und Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr.17 und beantwortet Fragen der Anwesenden.

 

Herr Müller verlässt die Gemeindevertretersitzung um 20:30 Uhr nach der Beschlussfassung.

 

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Beschluss:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zum Kreienbarg“ in Hornstorf vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Gemeindevertretung geprüft. Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung – PlanzV) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58), der Landesbauordnung M-V (LBauO M- V) vom 15.10.2015 (GVOBI. M- V S. 344) - einschließlich aller zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses rechtkräftigen Änderungen, beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 17 „Zum Kreienbarg“ in Hornstorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

 

4. Die Begründung wird gebilligt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anz. stimmber.

Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

10

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage