31.05.2022 - 7.2 Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 42 "Oertzen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

Frist: bis 12.07.2022 zur Aufforderung zur Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und Information über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeinde Ostseebad Insel Poel hat das Ziel, Baurecht für die Errichtung neuer Wohnbebauung im Westen der Ortslage Oertzenhof zu schaffen.

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Beschluss:

 

Zum Bebauungsplan Nr. 42 „Oertzenhof – West“ der Gemeinde Ostseebad Insel Poel (Vorentwurf vom 05.04.2022) gibt es seitens der Gemeinde Blowatz keine Anregungen und Bedenken.

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Abstimmungsergebnis:

Anz. stimmber.

Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

7

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage