26.04.2022 - 7.6 Bauantrag: Neubau Einfamilienwohnhaus ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Blowatz
- Datum:
- Di., 26.04.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Juliane Lockowand
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Zum Bauantrag – Neubau eines Einfamilienwohnhauses hier: Antrag auf isolierte Abweichung (eigentlich Befreiung!) von der Festsetzung „Baugrenze“ des B-Planes Nr. 3 „Groß Strömkendorf Süd-West“ (1. Änderung) auf dem Flurstück 51/61 der Flur 2, Gemarkung Groß Strömkendorf wird das Einvernehmen versagt.
Begründung:
Es handelt sich bei diesem Antrag auf isolierte Abweichung nicht nur um eine „geringfügige Abweichung“, sondern um eine vollständige Befreiung von der Festsetzung. Die Baugrenze wird fast zu 100 % überschritten. Die Flucht zu den beiden Nachbarwohngebäuden ist auch nicht annähernd angenommen.
Die Planung muss überarbeitet werden und sollte die Festsetzungen des B-Planes – auch die Baugrenze- einhalten. Dies ist planerisch machbar, da keine Firstrichtung vorgegeben ist und Nebengebäude auch im hinteren Bereich geplant werden können.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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4
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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