15.09.2022 - 8.2 Antrag auf Abweichung von der Festsetzung "Einf...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Nach Ende dieses TOP verlässt der Einwohner um 20:33 Uhr die Sitzung.

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Beschluss:

 

Zum Antrag auf Abweichung von der Festsetzung "Einfriedung" des Bebauungsplanes Nr. 3 "Wohngebiet Am Gärtnerweg" (Ursprungsplan" auf dem Flurstück 71/1 der Flur 4, Gemarkung Hornstorf wird wie folgt das Einvernehmen erteilt:

Der Errichtung des 13 m langen, 1,80 m hohen blickdichten Holzzaunes wird zugestimmt.

Begründung:

Laut rechtsgültigem B-Plan Nr. 3 "Wohngebiet Am Gärtnerweg" (Ursprungsplan) ist folgende Festsetzung getroffen

"Einfriedungsformen für Wohngrundstücke sind sowohl als Heckenpflanzung und als Zäune zugelassen. Die zulässige Höhe darf in beiden Arten max. 0,85 m betragen. (...) Undurchsichtige geschlossene Mauern sind unzulässig."

Die Antragsteller beabsichtigen (mit Einverständnis der angrenzenden Nachbarn) einen 13 m langen, 1,80 m hohen blickdichten Holzzaun entlang der Grundstücksgrenze zu Flurstück 72/4 zu errichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anz. stimmber.

Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

10

0

0

 

Online-Version dieser Seite: https://neuburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=887&TOLFDNR=14507&selfaction=print