20.10.2022 - 8.2 Stellungnahme zum Änderungsgenehmigungsverfahre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der TOP wurde nach TOP 4 beraten.

Herr von Lehmden ist der Geschäftsführer der Biogasanlage in Steinhausen, die 2014 in Betrieb genommen wurde. Er gibt Informationen zur Änderung des Anlagenkonzeptes der Biogasanlage. Es erfolgt eine Änderung der Inputstoffe im Moment kommen noch nachwachsende Rohstoffe wie z.B. Mais, Getreide und Gülle zum Einsatz. Die Anlage soll mit mehr tierischen Nebenprodukten wie Hähnchenmist, Hühnertrockenkot und weniger pflanzlichen Rohstoffen wie Mais befüllt werden. Es werden keine Abfälle aus der Industrie zur Verwertung kommen. In der Biogasanlage wird künftig Biomethan für Kraftstoffe hergestellt, das in die Leitung eingespeist wird und in Güstrow verflüssigt wird. Die vorhandene Druckwasserwäschegasaufbereitung soll durch eine effizientere Gasaufbereitung mittels Membrantechnik ersetzt werden. Dadurch kann Kohlendioxid aufgefangen, verflüssigt und der Lebensmittelindustrie zur Verfügung gestellt werden.

Herr Hartwig fragt, ob die Abwärme der Biogasanlage genutzt werden kann und ob, der Zweckverband sich mit den Betreibern der Biogasanlage in Verbindung gesetzt hat.

Herr von Lehmden informiert, dass von den 6,5 Millionen kwh Wärme 4,3 Millionen kwh von der Biogasanlage selbst genutzt werden. Sie haben Interesse an einer Zentralabnahme.

Herr Kühn fragt, ob eine kontinuierliche Anlieferung und Verwertung von Hähnchenmist und Hühnertrockenkot erfolgt.

Herr von Lehmden informiert, die Anlieferung, Lagerung und Verwertung der Inputstoffe erfolgt innerhalb der Toleranzgrenzen, so dass keine Geruchsbelästigung erfolgt.

Herr Hartwig erinnert Herrn von Lehmden noch einmal an den Tag der offenen Tür. Es wäre schön, wenn wir demnächst einen Termin abstimmen könnten.

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Beschluss:

Im Änderungsgenehmigungsverfahren gemäß § 6 BImSchG der Biogasanlage Neuburg-Steinhausen – hier: Änderung des Anlagenkonzeptes (Aufbereitung Biomethan zu Flüssig-Erdgas (LNG)) auf den Flurstücken 83/18, 83/19, 83/20, 83/21, 83/24 und 83/25 der Flur 1, Gemarkung Steinhausen – wird das Einvernehmen erteilt.

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Abstimmungsergebnis:

Anz. stimmber.

Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

11

0

0