24.11.2022 - 7.2 Ergebnisbericht über die Prüfung der Steuerpfli...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Lange informiert, für die Prüfung, welche Einnahmen mit der Umsetzung Steuerreform der Unternehmereigenschaft der öffentlichen Hand (Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz) der Umsatzsteuerpflicht ab dem 01.01.2023 unterlegen, hat sich das Amt einer Steuerberatungsgesellschaft bedient.  Der Städte- und Gemeindetag hat an das Bundesfinanzministerium eine Fristverlängerung um weitere 2 Jahre gestellt. Am 16.12.2022 soll eine Entscheidung fallen. Wir werden mit der Umsatzsteuer am 01.01.2024 beginnen. Es wurden 5 Steuerberatungsgesellschaften aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Wir haben nur ein Angebot von der BDO erhalten. Diese Gesellschaft vertritt auch den Landkreis NWM.

 

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Anlagen zur Vorlage