25.11.2021 - 8.1 Abwägungsbeschluss über die 5. Änderung des Flä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Neuburg
- Datum:
- Do., 25.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Juliane Lockowand
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Meißner von der Baukonzept Neubrandenburg GmbH informiert, dass die Träger der öffentlichen Belange zum Solarpark Neuburg gehört wurden. Private Stellungnahmen sind nicht eingegangen. Er verliest die Stellungnahmen vom Landkreis Nordwestmecklenburg und der unteren Naturschutzbehörde.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuburg beschließt:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.
- Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
Begründung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuburg hat in der Sitzung am 25.04.2019 den Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Entwurf der Begründung wurde gebilligt und ebenfalls zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung, der Begründung und des Umweltberichts, einschließlich der wesentlichen umweltbezogenen Informationen lagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amt Neuburg während der Dienstzeiten öffentlich aus. Darüber hinaus war die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes möglich. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind in dieser Zeit nicht eingegangen.
Parallel erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.
Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Stadt vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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425,5 kB
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