29.09.2021 - 9.2 Prüfung der Voraussetzung zur wirtschaftlichen ...

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Wortprotokoll

 

Herr Nitz als 2. Stellvertreter übernimmt den Vorsitz, da Herr Hocke gemäß § 24 KV M-V befangen ist.

 

Frau Lange erläutert die Besonderheiten zu dem Vorhaben.

Die Gründung einer Gesellschaft mit gemeindlicher Beteiligung birgt einige Risiken, sodass zu einer fachanwaltlichen Prüfung des Vertrages auch im Hinblick auf die Haftung für die Gemeinde unbedingt geraten wird.

Dieses Vorhaben muss unter anderem von der Kommunalen Rechtsaufsicht genehmigt werden, was einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

 

Es entsteht eine rege Diskussion.

 

Es sind sich alle Gemeindevertreter einig, dass die Gemeinde zu 1/3 an der Gesellschaft beteiligt sein soll und die Vertragserstellung, die anwaltliche Prüfung und das Genehmigungsverfahren eingeleitet werden sollen.