18.03.2020 - 8.4 Bauantrag: Neubau von 3 Wohngebäuden mit jeweil...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Es entsteht eine rege Diskussion zur Art der Bebauung. Herr Baudis kann sich daran erinnern, dass die Gemeinde vor Jahren für das Grundstück Vaske 2 Grundstücke vorgesehen hatte, damit eine Bebauung mit Einfamilienwohnhäusern mit einem großzügigen Gartenbereich vorgesehen werden sollte. Das hier beantragte Bauvorhaben von 3 Wohngebäuden mit je 2 Wohneinheiten wirkt auf die Gemeindevertreter sehr erdrückend. Die Mieter haben keinen Platz, nur sehr kleine Terrassen. Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Art der Bebauung nicht im Sinne der Gemeinde Krusenhagen ist. In der näheren Umgebung befinden sich nur einzelne Wohngebäude auf großzügigen Grundstücken. Dieses Vorhaben fügt sich nicht in die nähere Umgebung ein und wird sicherlich zu Nachbarschaftsstreitigkeiten aufgrund der Enge führen.

 

Herr Lange bemerkt, dass das beantragte Vorhaben den Festsetzungen der Abrundungssatzung „Gagzow“ entspricht und damit der Bauherr die baulichen Festsetzungen/Forderungen der Gemeinde einhält. Die genannten Gründe werden der Genehmigungsbehörde (hier: Landkreis NWM) nicht ausreichen, damit der Bauantrag abgelehnt wird.

 

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Beschluss:

 

Zum Bauantrag – Neubau von 3 Wohngebäuden mit jeweils 2 Wohneinheiten und Nebengebäuden sowie Stellplätzen auf dem Flurstück 1/13 der Flur 1, Gemarkung Gagzow wird das Einvernehmen erteilt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anz. stimmber.

Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

3

4

0

 

Online-Version dieser Seite: https://neuburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=303&TOLFDNR=4741&selfaction=print