27.02.2020 - 8.2 Satzung der Gemeinde Neuburg über die Festsetzu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Neuburg
- Datum:
- Do., 27.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Steuern und Abgaben
- Bearbeiter:
- Ivonne Babenschneider
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Köpnick informiert über die Vorberatung im Haupt- u. Finanzausschuss und die dort gefasste Empfehlung des HFA, die Realsteuerhebesätze nicht zu erhöhen.
Frau Lange erläutert ausführlich, warum die Vorgabe des Landes zur Erhöhung der Hebesätze beschlossen werden sollte. Es würde negative Konsequenzen für die Gemeinde haben, wenn die Hebesätze nicht erhöht werden (Kürzung von Fördermitteln und anderen Zuschüssen des Landes).
Es entsteht eine große Diskussion.
Eine Bürgerinformation soll ausgehängt werden, die die Verpflichtung zur Erhöhung durch das Finanzausgleichgesetz darstellt.
A: Der Aushang wird mit der LVB Frau Lange gemeinsam erarbeitet.
Beschluss:
Der Erhebung einer Hebesatzsatzung für die Grundsteuer A, Grundsteuer B und die Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr ab 2020 wird zugestimmt.
Im Orientierungserlass des Innenministeriums M-V vom 30.10.2019 wurden folgende Nivellierungshebesätze festgelegt:
Grundsteuer A: 323% (Erhöhung um ca. 2.400 €/ Vorjahr 307%)
Grundsteuer B: 427% (Erhöhung um ca. 17.400 €/ Vorjahr 396%)
Gewerbesteuer: 381% (Erhöhung um ca. 23.600 €/ Vorjahr 348%)
Diese Hebesätze werden bei den Berechnungen zur Steuerkraft einschließlich bis zum Jahr 2023 Berücksichtigung finden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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250,5 kB
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