10.11.2020 - 7.3 Aufstellungsbeschluss der 4. Änderung des Fläch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Blowatz
- Datum:
- Di, 10.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Juliane Lockowand
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blowatz beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Blowatz. Die Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst den in dem beigefügten Übersichtsplan gekennzeichneten Änderungsbereich. Der Änderungsbereich umfasst die Inhalte des Bebauungsplanes Nr. 11 „Wassersportstelle Groß Strömkendorf“.
2. Die Gemeinde Blowatz verfolgt das Ziel, eine geordnete städtebauliche Entwicklung i. S. d. § 8 Abs. 2 BauGB (Entwicklungsgebot) herzustellen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11 wird im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Blowatz aktuell als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Zur Berücksichtigung des Entwicklungsgebotes zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Künftig wird eine Sonderbaufläche gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO dargestellt.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 11 beabsichtigt die Gemeinde Blowatz die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO zu schaffen. Südwestlich der Ortslage Groß Strömkendorf befindet sich an der Ostsee ein von Surfsportlern genutzter Küstenabschnitt. Die Gemeinde Blowatz beabsichtigt dort die Nutzung für den Wassersport (Surfen und Kitesurfen) planungsrechtlich zu sichern und weiter auszubauen. Neben der wassersportlichen Nutzung sind für die Vereinsmitglieder die Errichtung eines Vereinsgebäudes mit Aufenthaltsraum und sanitären Anlagen vorgesehen. Umfassende Versiegelungen und bauliche Verdichtungen sind nicht Teil der Planungen.
Der Gemeinde Blowatz entstehen keine Kosten, sämtliche Kosten werden durch den Wismarer Surfverein e.V. getragen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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