28.01.2020 - 7.4 Anfrage an die Gemeinde zur grundsätzlichen Zus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister verliest und erläutert die Beschlussvorlage.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeinde Blowatz stimmt der Bebauung des Flurstücks 76/2 der Flur 1, Gemarkung Blowatz mit einem Einfamilienhaus (Dauerwohnen) grundsätzlich zu.

 

Die Gemeinde betrachtet die Lage des Grundstückes als (noch) dem Innenbereich nach § 34 BauGB zugehörig.

Das Bauvorhaben muss sich gemäß § 34 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert sein.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anz. stimmber.

Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

8

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage