20.06.2019 - 2 Ernennung des Bürgermeisters zum Ehrenbeamten

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Wortprotokoll

 

Seitens der Kommunalaufsicht des Landkreises NWM wurden keine Rechtsverletzungen geltend gemacht und keine Einsprüche gemäß § 35 Abs.1 Satz 2 des Kommunalwahlgesetzes erhoben.

 

Herr Falke ernennt den wieder gewählten Bürgermeister, Herrn Treumann, zum Ehrenbeamten für die Wahlperiode 2019 – 2024, lässt ihn den Diensteid leisten und überreicht die Ernennungsurkunde.

 

Herr Lucke verpflichtet Herrn Treumann mit Handschlag und übergibt die weitere Leitung der Sitzung an Herrn Treumann, Bürgermeister.

 

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