09.10.2025 - 11.5 Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 11 "Wassers...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Neuburg
- Datum:
- Do., 09.10.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Juliane Lockowand
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Zum Bebauungsplan Nr. 11 „Wassersportstelle Groß Strömkendorf“ der Gemeinde Blowatz (Entwurf vom 15.07.2025) gibt es seitens der Gemeinde Neuburg keine Anregungen und Bedenken.
Sachverhalt:
-Aufforderung zur Stellungnahme im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Information über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeindevertretung der Gemeinde Blowatz hat in ihrer Sitzung am 24.07.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 gebilligt und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit bestimmt. Die konkreten Inhalte der Planung sind den Anlagen zu entnehmen.
Wir bitten Sie als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. als Nachbargemeinde um Bekanntgabe Ihrer Hinweise und Anregungen bis spätestens zum 17.11.2025.
Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme Ihrerseits vorliegen, geht die Gemeinde davon aus, dass Ihre Belange nicht betroffen sind bzw. Hinweise und Anregungen nicht bestehen.
In den Stellungnahmen sollen sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf ihren Aufgabenbereich beschränken; sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können. Verfügen sie über Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der Gemeinde zur Verfügung zu stellen. (§ 4 Abs. 2 BauGB)
Gleichzeitig möchten wir Sie darüber informieren, dass der Entwurf der oben genannten Planung und die Begründung dazu in der Zeit vom 16.10.2025 bis zum 17.11.2025 auf der Internetseite des Amtes Neuburg unter
https://www.amt-neuburg.de/verwaltung-politik/bekanntmachungen/gemeinde-blowatz/ veröffentlicht werden. Zudem ist der Entwurf im Bau- und Planungsportal M-V unter der Internetadresse https://www.bauportal-mv.de/bauportal/ einzusehen.
Zusätzlich erfolgt während der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung während der Dienststunden in der Abteilung Bau und Liegenschaften des Amtes Neuburg, Hauptstraße 10a, 23974 Neuburg.
Übersichtsplan:
Auszug aus der digitalen topographischen Karte, © GeoBasis DE/M-V 2021
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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71,7 kB
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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7
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(wie Dokument)
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15 MB
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