27.06.2019 - 2 Ernennung des Bürgermeisters zum Ehrenbeamten

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Wortprotokoll

 

Frau Teichmann, gibt bekannt, dass gegen die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Rechtsaufsichtsbehörde keine Rechtsverletzungen geltend gemacht hat und Einsprüche gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes nicht erhoben wurden.

 

Frau Teichmann ernennt den gewählten Bürgermeister, Herrn Hartwig, zum Ehrenbeamten für die Wahlperiode 2019 – 2024, lässt ihn den Diensteid leisten und überreicht die Ernennungsurkunde.

 

Frau Teichmann übergibt die weitere Leitung der Sitzung an Herrn Hartwig, Bürgermeister.