20.02.2020 - 9.3 Satzung der Gemeinde Hornstorf über die Festset...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hornstorf beschließt die Erhebung einer Hebesatzsatzung für die Grundsteuer A, Grundsteuer B und die Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr ab 2020. Der Haupt- und Finanzausschuss befürwortet die Erhebung.

 

Im Orientierungserlass des Innenministeriums M-V vom 30.10.2019 wurden folgende Nivellierungshebesätze festgelegt:

Grundsteuer A: 323% (Erhöhung um ca. 750 €/ Vorjahr 307%)

Grundsteuer B: 427% (Erhöhung um ca. 13.200 €/ Vorjahr 396%)

Gewerbesteuer: 381% (Erhöhung um ca. 55.100 €/ Vorjahr 348%)

 

Diese Hebesätze werden bei den Berechnungen zur Steuerkraft einschließlich bis zum Jahr 2023 Berücksichtigung finden.

 

Um eine Änderung der Hebesätze durchführen zu können, sollte eine Hebesatzsatzung erlassen werden. Sofern diese nicht erlassen wird, müsste ein Nachtragsaushalt erstellt werden. Dieser muss nach Beschluss erst genehmigt und bekannt gemacht werden um die Hebesätze ändern zu können. Eine Hebesatzsatzung muss nach Beschluss nur angezeigt werden.

Die Zeit des Genehmigungsverfahrens für den Nachtragshaushalt fällt weg. 

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Abstimmungsergebnis:

Anz. stimmber.

Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

0

0

 

Online-Version dieser Seite: https://neuburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=161&TOLFDNR=4230&selfaction=print