18.09.2025 - 2 Verpflichtung eines Mitgliedes der Gemeindevert...

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Wortprotokoll

Der Bürgermeister verpflichtet Herrn Rosenberg auf der Grundlage der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, sein Mandat im Rahmen der Gesetze nach freier, nur dem Gemeinwohl verpflichtender Überzeugung auszuüben. Er verpflichtet ihn zur Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung, wenn er nicht aus wichtigem Grund verhindert sind. Er verpflichtet ihn zur Verschwiegenheit über die bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten, jedoch nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.