21.11.2024 - 9.1 Kommunale Wärmeplanung Gemeinde Blowatz, Einlei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Mit Bescheid vom 23.05.2024 hat die Gemeinde Benz eine nicht rückzahlbare Förderung i.H.v. 100 % für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung erhalten.

 

Die finanziellen Mittel i.H.v. 24.657 EUR werden im Haushalt 2025 und die Fördermittel i.H.v. 24.657 EUR in den Haushalt 2026 eingeplant.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blowatz beschließt, für die Ausschreibung der Planungsleistungen für die kommunale Wärmeplanung ein förmliches Vergabeverfahren durchzuführen. Als Vergabeart wird entsprechend des Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VGMinArbVO M-V) eine freihändige Vergabe / Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb festgelegt, da der geschätzte Auftragswert 100.000 € ohne Umsatzsteuer nicht übersteigt.

Als Zuschlagskriterium wird der Preis festgelegt.

Das Vergabeverfahren wird durch die Vergabestelle des Amtes Neuburg durchgeführt. Die Zuschlagserteilung erfolgt als Geschäft der laufenden Verwaltung mit geringer wirtschaftliche Bedeutung durch den Bürgermeister. Die Unterzeichnung der Aufträge nimmt der Bürgermeister und sein Stellvertreter vor.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anz. stimmber.

Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://neuburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1397&TOLFDNR=22828&selfaction=print