20.08.2024 - 9.2 Antrag auf Vorbescheid: Anbau an ein vorhandene...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Boiensdorf
- Datum:
- Di., 20.08.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Juliane Lockowand
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Zum Antrag auf Vorbescheid – Anbau an ein vorhandenes Wochenendhaus auf dem Flurstück 21/6 der Flur 2, Gemarkung Boiensdorf – wird das Einvernehmen versagt.
Begründung:
Die Bauherren planen einen Anbau mit Ausbau einer obenliegenden Schlafnische und einer Gesamtgrundfläche von 64,52 m² ohne Terrasse.
Laut Ablehnungsschreiben von der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 24.08.2006 zum Vorbescheid für einen Neubau eines Bungalows in diesem Wochenendhausgebiet wurde Folgendes mitgeteilt:
„In der Rechtsprechung werden für Wochenendhäuser Grundflächen von ca. 45 m² schon als ausreichend beurteilt. (…)
Die maximale Grundfläche von 60 m² einschließlich überdachter Terrasse und nicht ausbaufähigem flachgeneigten Dach wären noch zulässig. Eine Dauerwohnnutzung ist unzulässig.