20.08.2024 - 9.2 Antrag auf Vorbescheid: Anbau an ein vorhandene...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Zum Antrag auf Vorbescheid – Anbau an ein vorhandenes Wochenendhaus auf dem Flurstück 21/6 der Flur 2, Gemarkung Boiensdorf – wird das Einvernehmen versagt.

 

Begründung:

Die Bauherren planen einen Anbau mit Ausbau einer obenliegenden Schlafnische und einer Gesamtgrundfläche von 64,52 m² ohne Terrasse.

Laut Ablehnungsschreiben von der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 24.08.2006 zum Vorbescheid für einen Neubau eines Bungalows in diesem Wochenendhausgebiet wurde Folgendes mitgeteilt:

„In der Rechtsprechung werden für Wochenendhäuser Grundflächen von ca. 45 m² schon als ausreichend beurteilt. (…)

Die maximale Grundfläche von 60 m² einschließlich überdachter Terrasse und nicht ausbaufähigem flachgeneigten Dach wären noch zulässig. Eine Dauerwohnnutzung ist unzulässig.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anz. stimmber.

Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

7

0

0