10.07.2024 - 4 Verpflichtung der weiteren Mitglieder der Gemei...

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Wortprotokoll

Der Bürgermeister verpflichtet die Gemeindevertreter auf der Grundlage der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Ihr Mandat im Rahmen der Gesetze nach freier, nur dem Gemeinwohl verpflichtender Überzeugung auszuüben. Er verpflichtet sie zur Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung, wenn sie nicht aus wichtigem Grund verhindert sind. Er verpflichtet Sie zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten, jedoch nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.

 

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