10.07.2024 - 3 Ernennung des Bürgermeisters zum Ehrenbeamten

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Wortprotokoll

Herr Hartwig gibt bekannt, dass gegen die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters seitens der Kommunalaufsicht des Landkreises NWM keine Rechtsverletzungen geltend gemacht wurden und Einsprüche gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes nicht erhoben wurden.

Frau Köpnick, 1. Stellv. Bürgermeisterin und Herr T. Kühn, 2. Stellv. Bürgermeister aus der vorangegangenen Wahlperiode ernennen den gewählten Bürgermeister Herrn Bernd Hartwig zum Ehrenbeamten für die Wahlperiode 2024 – 2029.

Herr Hartwig leistet den Diensteid.

Die Ernennungsurkunde wird überreicht.