18.07.2024 - 3 Verpflichtung der weiteren Mitglieder der Gemei...

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Wortprotokoll

Der Bürgermeister verpflichtet die Gemeindevertreter auf der Grundlage der Kommunalver-fassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, ihr Mandat im Rahmen der Gesetze nach freier, nur dem Gemeinwohl verpflichtender Überzeugung auszuüben. Er verpflichtet sie zur Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung, wenn sie nicht aus wichtigem Grund ver-hindert sind. Er verpflichtet sie zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer Tätigkeit be-kannt gewordenen Angelegenheiten, jedoch nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.

Der Bürgermeister gratuliert allen Gemeindevertretern zu ihrer Wahl.

 

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