16.07.2024 - 3 Verpflichtung der weiteren Mitglieder der Gemei...

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Wortprotokoll

Der Bürgermeister verpflichtet die Gemeindevertreter zur gewissenhaften, uneigennützigen und unparteiischen Erfüllung ihrer Pflichten und zur Wahrung der Verschwiegenheit über schutzwürdige Informationen und Angelegenheiten über die sie in Ausübung  ihres Amtes Kenntnis erlangt und die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.