16.07.2024 - 6.1 Hauptsatzung der Gemeinde Blowatz

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister erteilt der leitenden Verwaltungsbeamtin des Amtes Neuburg, Frau Lange, das Wort, den vorliegenden Entwurf der Hauptsatzung der Gemeinde Blowatz zu erläutern.

Änderungen und Auswirkungen werden wie folgt besprochen:

§ 4 Abs. 4 – Frist – 4 Wochen

§ 5 Abs. 3 – überplanmäßige Ausgaben 5.000 € bis unter 7.500 €

                     außerplanmäßige Ausgaben 1.500 € bis 3.000 € je Ausgabefall

§ 5 Abs. 4 – der Betrag wird von 50.000 € auf 25.000 € reduziert

§ 6 Abs. 2 Nr. 1 – außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen 1.500 € je Ausgabefall

§ 6 Abs. 2 Nr. 2 – wiederkehrende Leistungen – 500 € netto/Monat

§ 6 Abs. 4 – wiederkehrende Verpflichtungen 500 € / Monat

§ 8 Abs. 1 und 2 – Entschädigungen Höchstsatz anwenden

§ 8 Abs. 3 Satz 2 wird nach dem Wort Gemeindevertreter der Halbsatz „außer Ausschussvorsitzende“ eingefügt

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Beschluss:

Der vorliegende Entwurf der Hauptsatzung der Gemeinde Blowatz wird mit Änderungen beschlossen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anz. stimmber.

Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

       11

       11

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage