14.03.2024 - 8.2 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

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Beschluss:

Der Bebauungsplan Nr. 12 „Solarpark Friedrichsdorf“ der Gemeinde Blowatz für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage wird aufgestellt.

 

Sachverhalt:

Ziel der Aufstellung des B-Plan Nr. 12 „Solarpark Friedrichsdorf“ der Gemeinde Blowatz ist die Ausweisung eines qualifizierten Bebauungsplanes gem. § 30 Abs. 1 BauGB. Die Art der baulichen Nutzung soll als Sondergebiet im Sinne des § 11 Abs. 2 BauNVO für Anlagen (PV-Freiflächenanlagen), die der Nutzung von Sonnenenergie dienen, festgesetzt werden.

Auf Ebene des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Blowatz soll dieser ebenfalls entsprechend geändert und eine Sonderbaufläche (§ 1 Abs.1 Nr.4 BauNVO) dargestellt werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 12 „Solarpark Friedrichsdorf“ soll gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12 „Solarpark Friedrichsdorf“ und der Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Blowatz ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst die folgenden Flurstücke: 84, 85, 86, 87, 88, 89 in der Flur 1 in der Gemeinde Blowatz, Gemarkung Friedrichsdorf. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12 „Solarpark Friedrichsdorf“ umfasst dabei eine voraussichtliche Flächengröße von ca. 18 ha und liegt ca. 500 m nördlich der Ortschaft Friedrichsdorf. Sie ist von landwirtschaftlichen Flächen umgeben. Die Erschließung ist durch einen Feldweg gewährleistet, der Richtung Friedrichsdorf führt.

 

Ziel der Planung ist die Errichtung eines Solarparks, um eine nachhaltige Energieversorgung aufzubauen und in der Region zu sichern. Die Belange von Natur und Landschaft werden gemäß § 1a BauGB im Rahmen der Bauleitplanung behandelt. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet festgesetzt, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren. Die Ziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Blowatz.

Die Übernahme der gesamten Planungskosten des Bauleitplanverfahrens (5. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Blowatz und B-Plan Nr. 12 „Solarpark Friedrichsdorf“) durch die MaxSolar GmbH wird mittels eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB mit der Gemeinde Blowatz fixiert.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anz. stimmber.

Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

8

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage