01.02.2024 - 8 Vorberatung zur Änderung der Satzung der Gemein...

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Wortprotokoll

Die Gemeindevertreter sollen sich beraten, ob die Hebesatzsatzung mit den neuen nivellierten Hebesätzen als Beschlussvorschlag für die GVS vorbereitet werden soll.

Der Bürgermeister unterstreicht, dass haushaltsrechtlich alle Möglichkeiten bzgl. Steuern ausgeschöpft werden müssen, um dann wiederum Zuweisungen vom Land zu erhalten.

Im Orientierungserlass des Innenministeriums M-V für das Haushaltsjahr 2024 wurden folgende Nivellierungshebesätze festgelegt:

Grundsteuer A: 338 % / Vorjahr 323 % (Mehreinnahmen ca. 2.156,52 €)

Grundsteuer B: 438 % / Vorjahr 427 % (Mehreinnahmen ca. 2.752,82 €)

Gewerbesteuer: 390 % / Vorjahr 381 % (Mehreinnahmen ca. 3.485,71 €)

gesamte Mehreinnahmen 8.395,05 € pro Jahr

 

Für die Berechnung der Zuweisung und Umlagegrundlagen werden die jeweiligen Steuer-messbeträge multipliziert mit den nivellierten Hebesätzen zugrunde gelegt.

Sofern Gemeinden von diesen Hebesätzen nach unten abweichen, entstehen im Haushalt Mindereinnahmen bzw. Mehrausgaben.

Auch für die Bewilligung von Fördermitteln und Sonderbedarfszuweisungen ist die Erhe-bung der Steuern auf der Grundlage der nivellierten Hebesätze eine Voraussetzung.

Die vorbenannten Hebesätze werden rückwirkend zum 01.01.2024 wirksam. Des Weiteren wird die Hebesatzsatzung gemäß Mitteilung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitali-sierung M-V vom 19.12.2023 zum 31.12.2024 unwirksam.

 

Die Gemeindevertreter werden sich in den kommenden Sitzungen weiter mit dieser Thematik beraten.

 

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Anlagen zur Vorlage