19.10.2023 - 7.9 Annahme von Spenden
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.9
- Zusätze:
- Heilung der BV nach § 45 VwVfG MV
- Gremium:
- Gemeindevertretung Blowatz
- Datum:
- Do., 19.10.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:31
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
BL/357/2023-001 Annahme von Spenden
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vollstreckung
- Bearbeiter:
- Julia Fischer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Die Beschlussfassung der Gemeindevertretung Blowatz vom 14.09.2023 ist gemäß § 24 KV MV unwirksam, da Herr Van Lent befangen ist und nicht an der Abstimmung hätte teilnehmen dürfen. Daher ist die erneute Beschlussfassung hierzu notwendig.
Herr van Lent verlässt zu diesem TOP den Raum.
Beschluss:
Heilung der BV nach § 45 VwVfG M-V - Die Gemeindevertreter der Gemeinde Blowatz beschließen nach § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Annahme und Verwendung der folgenden Spenden:
Van Lent KG, Krusenhagener Weg 9, 23974 Blowatz OT Alt Farpen – 1.220,00 € - Spende für soziales (Feste etc.) – 28.07.2023