19.10.2023 - 7.9 Annahme von Spenden

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Die Beschlussfassung der Gemeindevertretung Blowatz vom 14.09.2023 ist gemäß § 24 KV MV unwirksam, da Herr Van Lent befangen ist und nicht an der Abstimmung hätte teilnehmen dürfen. Daher ist die erneute Beschlussfassung hierzu notwendig.

 

Herr van Lent verlässt zu diesem TOP den Raum.

 

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Beschluss:

Heilung der BV nach § 45 VwVfG M-V - Die Gemeindevertreter der Gemeinde Blowatz beschließen nach § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Annahme und Verwendung der folgenden Spenden:

 

 

Van Lent KG, Krusenhagener Weg 9, 23974 Blowatz OT Alt Farpen – 1.220,00 € - Spende für soziales (Feste etc.) – 28.07.2023 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anz. stimmber.

Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

7

0

0