19.10.2023 - 7.8 Änderung der Benutzungs- und Entgeltsatzung für...

Beschluss:
verwiesen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

Heute wird die Höhe der Entgelte beschlossen und dann in der nächsten GVS (14.Dezember 2023) die Änderungen in der Satzung dazu beschlossen. Die neue Satzung könnte ange-lehnt an die Satzung der Hansestadt Wismar formuliert werden oder die bereits bestehende ergänzt werden.

 

Die Gemeindevertretung soll auf ihrer Sitzung am 19.10.2023 über eine Änderung der Ent-gelte für die Nutzung der Turnhalle beraten und Vorschläge für die Höhe der Gebühren ma-chen. Dabei sollten die Gemeindevertreter bedenken, ein Erlass von Gebühren sind freiwilli-ge Leistungen der Gemeinde.

 

Der Ausschuss für Soziales, Schule, Jugend, Kultur und Sport hat in seiner Sitzung am 05.06.2023 über eine Änderung der Benutzungs- und Entgeltsatzung für die außerschulische Nutzung von Schulräumen und der Turnhalle der Gemeinde Blowatz vom 01. November 2016 beraten und schlägt der Gemeindevertretung folgende Änderung der Entgelte für die Nutzung der Turnhalle der Grundschule Dreveskirchen vor:

 

Variante 1

Neue Satzung mit Gruppen der Nutzer werden festgelegt.

 

Gruppe D

Kommerzielle Nutzerinnen oder Nutzer

                                                                                   20,00 €/angefangene Stunde

            (vorher 10,00 €)

 

Gruppe C

Auswärtige gemeinnützige Sportvereine- und Verbände; Schulen, die nicht in Träger-schaft der Gemeinde Blowatz sind: Staatliche und private Bildungsträger und Vertrags- und Lizenzspielmannschaften, deren Spielbetrieb von einem Fachverband im Deutschen Sportbund geregelt sind; Privatpersonen

                                                                                              15,00 €/angefangene Stunde 

                                                                                               (vorher 10,00 €)

                                                                                              10,00 €/angefangene Stunde 

                                                                                               (vorher 10,00 €)

                                                                                               oder auch 15€/angefangene

                                                                                               Stunde

Gruppe B

Betriebssportgruppen und sonstige Sportgruppen, sowie sonstige gemeinnützige Vereine mit Sitz in der Gemeinde Blowatz, die Präventionsarbeit leisten, sowie die Nutzung der Erfüllung des satzungsmäßigen und als gemeinnützig anerkannten Vereinszwecks dient:

                                                                                                  5,00 €/angefangene Stunde

                                                                                                  (vorher 3,00 €)

 

Gruppe A

Gemeinnützige Sportvereine- und Verbände mit Sitz in der Gemeinde Blowatz, sowie gemeinnützige Vereine der Gemeinde Blowatz, die Kinder- und Jugend- und Sozialarbeit leisten, sowie die Nutzung der Erfüllung des satzungsmäßigen und als gemeinnützig anerkannten Vereinszwecks dient:                                   

                                                                                                  0,00 €/angefangene Stunde

Schulräume: gemäß Anlage 1 werden auch angepasst 

                                                                                                  5,00 €/angefangene Stunde

                                                                                                  (vorher 3,00 €)

 

 

Variante 2

 

Ergänzung in der alten Satzung Anlage 1 um „kommerzielle Nutzerinnen/Nutzer“

Preise anpassen (siehe oben)

Schulräume: gemäß Anlage 1 werden auch angepasst      5,00 €/angefangene Stunde

                                                                                                  (vorher 3,00€)

 

Die Umsetzung erfolgt zum 01.01.2024

 

Es herrscht eine rege Diskussion.

 

Herr Kauert stellt einen Antrag, die Beschlussvorlage zur weiteren Beratung in den Sozialausschuss und danach in den HFA zu geben.

 

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Beschluss:

 

Die Beschlussvorlage wird zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anz. stimmber.

Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

7

0

1

 

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Anlagen zur Vorlage