19.10.2023 - 7.7 Grundsatzbeschluss Förderantrag nach der Richtl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

In die ILERL-Richtlinie M-V wurde NEU die Förderung von Löschwasserversorgungssystemen aufgenommen. Für die Gemeinde Blowatz beträgt die Förderung max. 90%. Die Richtlinie sieht eine Höchstförderung von 30.000,00 EUR vor.

 

Die Anträge waren kurzfristig bis zum 22.09.2023 für das Jahr 2024 beim Landkreis

Nordwestmecklenburg einzureichen.

 

FINANZIERUNGPLAN

Eigenmittel 5.000,00 €

Förderung 45.000,00 €

Im Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024, sind für die Erfüllung des Löschteichkonzeptes jährlich 50.000,- € eingeplant.

Es wurden Anträge für die Ortslagen Blowatz und Dreveskirchen gestellt, da es dort zu einer Unterversorgung im Brandfall kommen könnte.

Alle Anträge für Löschwasserkissen wurden einzeln gestellt, im schlechtesten Fall erhalten wir ein Kissen pro Jahr. Aber dieses sollte uns dann max. 2.500,- € kosten.

 

Ergänzung: Teich Friedrichsdorf

Firma Brüsewitz empfiehlt keine Sanierung des Teiches, Wasserpest zu sehr ausgebreitet, würde sich immer wieder neu ausbreiten, Wassertiefe aktuell (0,6 m) – das ist zu niedrig. Vorschlag: Löschkissen auf Gemeindeland errichten (links neben dem Teich), mit Fördermitteln, erneuter Antrag auf Förderung für ein Kissen im Jahr 2024 stellen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blowatz beschließt, zwei Anträge nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) für das Vorhaben der Errichtung von einer Löschwasserzisterne in der Ortslage Dreveskirchen, Zum Gutshof und in der Ortslage Blowatz, Damekower Weg zu stellen.

Die Kostenschätzung beläuft sich auf insgesamt 50.000,00 EUR für die Bereitstellung von zwei Löschwasserversorgungssystemen in Form von Löschwasserkissen.

Finanzielle Mittel sind im Haushalt eingestellt.

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Abstimmungsergebnis:

Anz. stimmber.

Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

8

0

0