14.12.2023 - 9.4 Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss: 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hornstorf beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hornstorf vom 24.06.2021 zur Umwandlung der landwirtschaftlichen Fläche in eine gewerbliche Baufläche und eine Sondergebietsfläche (Beschluss HO/223/2021). 
  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hornstorf beschließt, den Flächennutzungsplan wie folgt zu ändern (9. Änderung):

 

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Hornstorf-West“ wird der Flächennutzungsplan wie folgt geändert:

Umwandlung von Fläche für die Landwirtschaft in "Gewerbliche Baufläche" gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO. 

Das Plangebiet ist im Übersichtsplan gekennzeichnet und umfasst eine Fläche von ca. 2,7 ha.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

 im Norden: durch die Kreisstraße NWM 34 – der Hauptstraße

 im Osten: durch die Kreisstraße NWM 35 - den Rüggower Weg, bzw. dessen Zufahrt

 im Süden: durch die Bahnanlagen

 im Westen: durch die Osttangente 

  1. Der Vorentwurf der Planung ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen.  
  1. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. 
  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Begründung:

Am 24.06.2021 hat die Gemeindevertretung die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hornstorf beschlossen. Auf einer Fläche von ca. 1,7 ha, die wie folgt begrenzt wird

 im Norden:  durch die Hauptstraße- Kreisstraße K 34

 im Osten:  durch die Zufahrt zur Bahnbrücke

 im Süden:  durch die Bahnstrecke Wismar - Rostock

 im Westen:  durch die Osttangente

sollte entsprechend den Planungszielen Baurecht für die Errichtung eines neuen Feuerwehrgebäudes und einer kommunalen Sporthalle geschaffen sowie die Restfläche bis zur Osttangente als gewerbliche Baufläche ausgewiesen werden, um hier abgestimmt auf die Bedürfnisse kleinerer Handwerks­ und Gewerbebetriebe ein kleines Gewerbegebiet entwickeln zu können. 

Aus städtebaulichen und erschließungstechnischen Gründen ist es sinnvoll für die gesamte Fläche Baurecht zu schaffen, da die kleine Fläche eine Insellage zwischen überörtlichen Verkehrswegen und der Hauptstraße darstellt. Da aufgrund der vorhandenen Störquellen, wie der Bahnstrecke Rostock­Wismar, der Osttangente, der Kreisstraße K 35 und den Gewerbebetrieben im direkten Umfeld andere Optionen für eine städtebauliche Entwicklung der Fläche ausscheiden, möchte die Gemeinde hier Gewerbeflächen für den Eigenbedarf und für kommunale Einrichtungen bereitstellen. Diesem Planungsziel der Gemeinde entsprechend wird ebenfalls der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 18 geändert und im Plan ein Gewerbegebiet festgesetzt. 

Dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB zufolge sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Hierzu muss die derzeitige Darstellung im FNP von "Fläche für die Landwirtschaft" in „Gewerbliche Baufläche“ geändert werden. Durch die 9. Änderung des FNP werden die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmung gebracht.

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Abstimmungsergebnis:

Anz. stimmber.

Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage