24.09.2019 - 7.14 Beschluss über den Entwurf und die öffentliche ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.14
- Gremium:
- Gemeindevertretung Boiensdorf
- Datum:
- Di., 24.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Juliane Lockowand
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Frehse verlässt aufgrund des Ausschlusses den Sitzungssaal um 21:02 Uhr.
Die Informationen von der Bauausschusssitzung wurden nicht in die Beschlussvorlage eingearbeitet.
Der Beschluss soll wie folgt ergänzt werden: GBVU empfiehlt, die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Antragsteller eine städtebauliche Vereinbarung zwecks Freihaltung der Gemeinde an Kosten (Maßnahmen der öffentlichen Zuwegung zum Plangebiet) abzuschließen. Kleiner städtebaulicher Vertrag: Wegführung; Beschaffenheit muss def. Sein; jeweiliger Grundstückseigentümer verantwortlich; § 11 Baugesetzbuch; Dienstbarkeit; Wohnzwecke
Über den geänderten Beschluss wird wie folgt abgestimmt.
Beschluss:
1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 12 „ Wohnbebauung Stove- Zum Breitling “ und
der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 in Verb. m.
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
93,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
710,9 kB
|