Beschlussvorlage - BE/059/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zum Bebauungsplan Nr. 43 „Wohnbebauung nördlich der Blumenstraße“ der Stadt Neukloster (Vorentwurf v. 29.06.2020) gibt es seitens der Gemeinde Benz keine Anregungen und Bedenken.

 

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Sachverhalt

Beteiligung als Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Frist: 28.08.2020

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

Keine

 

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