Beschlussvorlage - BL/194/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Festsetzung eines Wahltermins für die Direktwahl und einer eventuellen Stichwahl des Bürgermeisters der Gemeinde Blowatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- TL Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Claudia Grunwald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Blowatz
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Entscheidung
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10.06.2021
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Sachverhalt
1. Herr Tino Schomann ist von seinem Amt als Bürgermeister mit Ablauf des 31.05.2021 zurückgetreten. Danach ist eine Neuwahl in besonderen Fällen gemäß § 44 Abs. 10 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V (LKWG M-V) notwendig. Die Notwendigkeit der Neuwahl zum Bürgermeister gem. § 45 Abs. 1 LKWG M-V wurde durch die Gemeindewahlleiterin festgestellt. Der Wahltag muss innerhalb von 5 Monaten nach Feststellung der Notwendigkeit der Wahl datiert sein. Da die Bundes- und Landtagswahlen auf den 26.09.2021 festgesetzt ist, schlägt die Verwaltung nach Absprache mit der Kommunalaufsicht vor, einen gemeinsamen Wahltermin der Bürgermeisterwahl mit der Bundes- und Landtagswahl zu bestimmen. Dem vom Gesetzgeber in solchen Fällen ermöglichten gemeinsamen Wahltermin sollte aus wirtschaftlichen (Kosten der Wahl) und organisatorischen Gründen (doppelte Arbeit und Besetzung der Wahllokale innerhalb weniger Wochen) entsprochen werden. Außerdem sollte den Bürgerinnen und Bürgern nicht zugemutet werden, innerhalb kurzer Zeit, mehrmals ein Wahllokal aufzusuchen.
2. Eine eventuelle Stichwahl für die Bürgermeisterwahl am 26.09.2021 findet lt. § 3 Abs. 4 LKWG M-V zwei Wochen nach der Hauptwahl statt. Die Gemeindevertretung kann diesen Termin durch einen Beschluss, der spätestens bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen (13.07.2021) gefasst werden muss, bis zu zwei Wochen verschieben. Zwei Wochen nach der Hauptwahl 2021 wäre der 10.10.2021 (letzter Tag der Herbstferien). Eine Stichwahl an diesem Tag durchzuführen würde insbesondere im Hinblick auf die Bildung der Wahlvorstände äußerst schwierig sein, da davon auszugehen ist, dass nicht auf alle Wahlhelfer zurückgegriffen werden kann. Andererseits ist aus diesem Grunde auch zu erwarten, dass sich die Wahlbeteiligung darauf auswirken wird. Es wird deshalb vorgeschlagen den Termin für die Stichwahl auf den 17.10.2021 (3 Wochen nach der Hauptwahl) festzusetzen.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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