Beschlussvorlage - KR/062/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Krusenhagen nimmt Kenntnis vom vorgelegten Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes und beschließt, diesen als Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Krusenhagen zu definieren.

 

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Sachverhalt

Mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Krusenhagen vom 14.11.2018 wurde der Auftrag für die gemeindliche Aufgabe zur Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Krusenhagen an die WW Brandschutz GmbH erteilt. Diese führte den Auftrag entsprechend auf der Grundlage der TIBRO-Informationen (Taktisch-strategisch Innovativer Brandschutz auf Grundlage Risikobasierter Optimierungen), der Feuerwehrorganisationsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (FwOV M-V) sowie der Verwaltungsvorschrift VV M-V durch.

 

Gem. § 15 der FwOV M-V ist der Brandschutzbedarfsplan durch die Gemeinden zu erstellen. Er ist in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle 5 Jahre oder bei Veränderungen der für die Planung maßgeblichen Verhältnissen zu aktualisieren.

 

Als wesentliche Ergebnisse der Brandschutzbedarfsplanung sind zu benennen:

 

Einstufung gem. Verwaltungsvorschrift (Kapitel 6 Betrachtung der Ist- / Soll-Zustände)

   Im Bereich Brandbekämpfung in die Gefährdungsstufe 2 von 4.

   Im Bereich Technische Hilfe in die Gefährdungsstufe 3 von 4.

   Im Bereich Gefahrstoffeinsatz (CBRN) in die Gefährdungsstufe 1 von 3.

   Im Bereich Wassernotfälle in die Gefährdungsstufe 2 von 3.

 

Als große Schwierigkeit sind, wie in fast allen amtsangehörigen Gemeinden, die Löschwasserversorgung, die Tageseinsatzbereitschaft (insbesondere Atemschutzgeräteträger) und das Vorhalten von Sondertechnik, wie z. B. Drehleiter, Schlauchwagen oder Tanklöschfahrzeug. Die Umsetzung und Behandlung dieser Problematiken können nur in Zusammenarbeit mit den angrenzenden Gemeinden und der Amstverwaltung bzw. des Landkreises erfolgen.

 

Eine Beschaffung von Sondertechnik auf Amtsebene wird zu diesem Zeitpunkt durch die Amtsverwaltung als geeignete Lösung angesehen und im Amtsausschuss weiter beraten werden müssen. Zu diesem Zweck wurde ein KFZ-Entwicklungskonzept erstellt. Mitwirkende waren: die Amtsverwaltung, die Amtswehführung, Vertreter der Gemeinden und Vertreter (Führungskräfte) der Feuerwehren sowie die WW Brandschutz GmbH.

 

Die Mindeststärke für die Gemeinde Krusenhagen ist mit 20 aktiven Mitgliedern beziffert. Bei derzeit 12 aktiven Mitglieder ergibt sich somit ein Mehrbedarf von derzeit 8 Mitgliedern.

 

Als erforderliche Mindestausstattung sind ein Löschgruppenfahrzeug 16/12 (LF-16/12) sowie das Vorhalten einer Schiebleiter vorgesehen. Derzeit verfügt die Gemeinde Krusenhagen über ein Löschgruppenfahrzeug (LF-16/12) ohne Schiebleiter.

 

Zudem ist die Überschreitung der Eintreffzeit einer Drehleiter benannt, da hier eine die Rettungshöhe von 8 m überschritten wird!

 

Der Brandschutzbedarfsplan ist als Soll-Ist-Vergleich anzusehen. Er spiegelt die tatsächlichen Gegebenheiten an vorhandener Technik sowie Gefahrenpotenzial der Gemeinde wider. Er soll bei nötiger Neu- bzw. Ersatzbeschaffung als Leitfaden dienen. Gerade bei benötigter Technik sollen hier die Synergieeffekte bei Ersatzbeschaffungen angrenzenden und amtsangehörigen Gemeinden berücksichtigt werden. Somit ist in der Umsetzung der Maßnahmen zur Erfüllung der Ziele, welche binnen der 5 Jahre zu erfolgen hat, eine Zusammenarbeit auf Amtsebene schon deshalb ratsam und erforderlich.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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